KMU: Fokus Datenschutz – Folge 1

Die Datenschutzbeauftragten im Unternehmen

Verarbeitet ein Unternehmen personenbezogene Daten, muss es sich an die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, halten. Ganz gleich, wie klein oder groß es ist – die Regeln sind für alle Unternehmen dieselben. Mit dieser Serie wollen wir einige wichtige Eckpunkte in den Fokus stellen, mit denen die Verantwortlichen im Tagesgeschäft häufig konfrontiert werden.

Welche Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen?

Die aktuelle Regel sagt u. a., dass Unternehmen, in denen personenbezogene Daten regelmäßig von wenigstens 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ständig automatisiert verarbeitet werden, nicht umhinkommen, Datenschutzbeauftragte zu benennen. Dieser Experte für Datenschutzaufgaben überwacht, dass im Unternehmen die für den Datenschutz relevanten Bestimmungen eingehalten werden. Er hat beratende Funktion und ist auch, aber nicht ausschließlich der Ansprechpartner für die Firmenleitung. Kundschaft, Belegschaft und andere Personengruppen können sich ebenfalls an ihn wenden, wenn es um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht.

Einhaltung der Datenschutzvorgaben sicherstellen

Die Beauftragten unterstützen Unternehmen bei ihrer datenschutzgerechten Organisation und Arbeitsweise. So sollen sie Verletzungen der Datenschutzvorgaben verhindern. Ob diese Funktion durch einen internen oder externen Experten ausgeübt wird, ist egal. Bei internen Datenschützerinnen und Datenschützern ist das Unternehmen verpflichtet, ihnen alle für die Erfüllung ihrer Aufgaben nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen und insbesondere auch Datenschutz-Fortbildungen zu finanzieren.

Erster Ansprechpartner bei Datenschutzproblemen

Kommt es im Bereich des Datenschutzes zu Problemen, sind die Datenschutzbeauftragten der Ansprechpartner für interne und externe Betroffene und auch für die Aufsichtsbehörden. Dabei kann es beispielsweise um ein Datenleck oder um eine Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten einer Person gehen. Um beispielsweise den Kontakt zu den Datenschutzbeauftragten sicherzustellen, aber auch, um ihre Benennung zu dokumentieren, sind deren Kontaktdaten an die zuständige Datenschutzbehörde zu melden.

Sie wünschen mehr Infos zu internen und externen Datenschutzbeauftragten?

Wir beantworten Ihre Fragen zu diesem Thema sehr gern! Melden Sie sich unter Telefon 09122 6937302 bei uns oder senden Sie uns einfach eine Nachricht. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!

Ihr Team von Datenschutz Prinz

Lesen Sie hier weiter:

  • Folge 2: Auftragsverarbeitung und Verarbeitungsverzeichnis
  • Folge 3: Einwilligungserklärung und Videoüberwachung
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