EKD - Evangelische Kirche in Deutschland - Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

Nach § 46 Absatz 1 DSG-EKD hat jede betroffene Person das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten in ihren Rechten verletzt worden zu sein.

Den Link zur Meldung finden Sie hier: 

https://datenschutz.ekd.de/meldung-einer-beschwerde/